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Stehen Wespen unter Naturschutz?

Stehen Wespen unter Naturschutz?Photo by Bernie, Public Domain

Seit dem Frühjahr 2018 liest man überall Nachrichten wie “Wespen töten kostet bis zu 65.000 Euro”, “Bis zu 50.000 Euro Strafe: Töten von Wespen kann teuer werden” oder “Fünfstellige Bußgelder”. Mittlerweile sind die Menschen total verunsichert und wissen gar nicht mehr, wie sie sich verhalten sollen. Ich möchte an dieser Stelle einmal ein bisschen Klarheit in dieses Thema bringen.

Gesetze und Regelungen für Wespen


§39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verbietet es allgemein, wild lebende Tiere ohne Grund zu töten. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.

§1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) meint ähnliches: “... Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.”

Beide Gesetze beziehen sich natürlich auch auf die Wespen. Es gibt aber keine spezielle Regelung, die ausschließlich bei Wespen greift.

Hält man sich nicht an diese Gesetze, wird man bestraft und erhält ein Bußgeld. Das ist so.

Darüber hinaus gibt es noch den Artenschutz nach der Bundesartenschutzverordnung. Hier ist der besondere Schutz bestimmter Arten gemeint. Bei den Hautflüglern (Hymenoptera) betrifft dies u.a. alle Arten der Bienen, Hummeln, Hornissen, Kreiselwespen und Knopfhornwespen. In Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung werden diese besonders geschützten Arten aufgelistet. Nach §44 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, besonders geschützte Arten zu töten.

Hält man sich nicht daran, wird man bestraft und erhält ein Bußgeld. Das ist so.

Aber!

Was aber oft überlesen wird oder manchmal aus Effekthascherei gerne nicht erwähnt wird, ist der Zusatz: “Es ist verboten … ohne vernünftigen Grund … zu töten”. Diese ganzen Verbote gelten nur dann, solange kein vernünftiger Grund dagegen spricht. Vernünftige Gründe: Siehe weiter unten!

Welche Wespenart hat sich bei mir eingenistet und ist diese Wespenart besonders geschützt?

Wespen fressen FleischPhoto by rupp.de, CC BY-SA 3.0
Wespen fressen Fleisch

In unseren Breiten sind es meistens die Gemeine und die Deutsche Wespe, die es sich in der Nähe von Häusern gemütlich machen. Sie gehören nicht zu den besonders geschützten Arten. Es handelt sich um die Tiere, die gerne am Kaffeetisch oder beim Grillen stören. Die Nester werden in dunklen Hohlräumen gebaut. Meistens sieht man dann, dass die Wespen im Gesimskasten/Dachunterstand, in Lüftungsschlitzen, unter Dachpfannen oder im Bereich der Gaube verschwinden, wo sie Ihre Nester haben. Die “Einflugschneise” verläuft dann nicht selten direkt über den Kaffeetisch. Auch Vogelnistkästen und dunkle Schuppen werden gerne bewohnt. Manchmal suchen die Tiere sich auch verlassene Wühlmaus- oder Maulwurfsgänge aus und bauen ihre Nester in der Erde. Viele reden dann von Erdwespen, die es als eigene Art aber so nicht gibt. In den meisten Fällen handelt es sich ebenfalls um die Gemeine oder die Deutsche Wespe. Handelt es sich bei den in der Erde lebenden Tieren nicht um die Gemeine oder Deutsche Wespe, kann man davon ausgehen, dass es sich um eine besonders geschützte Art handelt.

Des Weiteren bauen die Sächsische Wespe, die Mittlere Wespe und die Wald- und Feldwespen ihre Nester oft in Menschennähe. Allerdings sind diese Arten in den meisten Fällen weit weniger agressiv und aufdringlich als die Deutsche oder die Gemeine Wespe.

Die Deutsche Wespe, die Gemeine Wespe, die Sächsische Wespe, die Mittlere Wespe und die Wald- und Feldwespen gehören nicht zu den besonders geschützten Arten. Ein Sachkundiger, und das schließt Schädlingsbekämpfer mit ein, ist in der Lage, die Wespenart zu bestimmen und im Falle einer nicht besonders geschützten Art zu entscheiden, ob ein vernünftiger Grund zur Beseitigung oder Umsiedlung des Volkes vorliegt oder kann Tipps und Empfehlungen geben, um sich mit den Wespen zu arrangieren.

Was wäre ein vernünftiger Grund für eine Wespenbekämpfung oder Wespennestentfernung?

Voraussetzung: Es handelt sich nicht um eine besonders geschützte Art

  • Wenn die Sicherheit von Mensch und Tier in Gefahr ist
  • Personen mit Allergien
  • Kinder / Kleinkinder
  • Aggressive Wespen
  • Ggf. bei Materialschäden
  • Behinderung notwendiger Bau- und Renovierungsarbeiten
  • Kontamination von Lebensmitteln

Überlassen Sie die Sache einem Schädlingsbekämpfer. Dann sind sie auf der sicheren Seite!

Was aber macht man bei Hornissen, Hummeln und anderen besonders geschützten Arten?

Hornisse saugt Pflanzensaft am Flieder

Beim Auftreten von Hornissen, Hummeln und anderen geschützten Arten entscheiden am besten erst einmal Sie selbst, ob es nicht Möglichkeiten gibt, sich mit den Tieren zu arrangieren. Die Tiere stehen ja nicht umsonst unter besonderem Schutz. Wichtig zu wissen ist, dass die Völker nur einjährig sind. Abhängig von der Art erledigt sich das Problem ab dem Spätsommer bis ca. Ende November sowieso von selbst. Ein Hummelvolk ist oftmals bereits im August wieder verschwunden. Dazu kommt, dass Hummeln in den meisten Fällen absolut harmlos sind.

Hornissen sind in den meisten Fällen weit weniger agressiv als die Deutsche und die Gemeine Wespe. Bei Hornissen kommt allerdings noch hinzu, dass sie auch nachts fliegen und dann oftmals von außen an den Fensterscheiben sitzen, da sie vom Licht im Inneren angezogen werden. Einige Kunden behelfen sich mit Fliegengittern vor den Fenstern oder mit provisorisch aufgestellten Wänden neben dem Eingang der Nester, um die “Einflugschneise” zu verlagern. Das reicht in vielen Fällen bereits aus. Manchmal finden sich Hornissen auch zu Hunderten an Flieder oder Wein ein. Die Tiere saugen dann nur die Pflanzensäfte. Ein Nest befindet sich dann an dieser Stelle nicht - auch wenn man den Verdacht hat.

Ich kann mich aber nicht mit den Hornissen arrangieren

Sollte der Fall eintreten, dass Sie sich mit Hornissen, Hummeln oder Bienen nicht arrangieren können, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde (Adressen Siehe unten) und schildern dort die Umstände. Die zuständige Behörde darf eine Befreiung vom Verbot der Entfernung der Nester bzw. der Bekämpfung des Volkes erteilen. Nur im Falle einer solchen (schriftlichen) Befreiung vom Verbot ist eine Bekämpfung oder Umsiedlung möglich. Die Gründe für eine Befreiung vom Verbot können ähnlich wie die bereits weiter oben aufgeführten Gründe sein. Haben Sie dann eine schriftliche Befreiung vom Verbot, melden sie sich bei mir. Ich kümmere mich dann darum.

Unklarheiten bei Honigbienen

Was ist, wenn sich eine vom Menschen geschaffene Zuchtform - die Honigbiene - “verselbständigt” und sich bspw. in eine Häuserwand einnistet? Einige sagen, dass dieses Umfeld dann nicht dem eigentlichen Umfeld der Honigbiene - nämlich dem Bienenstand des Imkers - entspricht und sie somit entfernt / bekämpft werden können. Im Zweifel hilft ein Anruf bei der zuständigen Behörde (Siehe unten).

Haben Sie aber ein ganzes freihängendes Bienenvolk an einem Strauch oder ähnlichem sitzen und wollen es loswerden, fragen Sie bei einem Inker nach! Einige Imker sind ganz scharf auf diese Völker und holen diese ggf. sogar kostenfrei ab. Vielleicht ist ja sogar das ein oder andere Glas Honig drin.

Fazit

Wespen stehen also unter Schutz, einige sogar unter besonderem Schutz. Es kann vernünftige Gründe geben, die es erlauben, die Wespen zu bekämpfen und die Nester zu entfernen. Wenden Sie sich im Zweifel immer an Experten. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Bei Wespen rufen Sie uns an. Ich, als IHK-geprüfter Schädlingsekämpfer, bestimme die Art, entscheide, ob ein vernünftiger Grund zur Bekämpfung und Entfernung vorliegt und entferne die Wespen dann auch.

Bei Hornissen, Hummeln und Bienen fragen Sie bei den unten angegebenen Adressen nach! Haben Sie dann eine Befreiung vom Verbot der Bekämpfung, melden sie sich bei uns. Wir kümmern uns dann darum.

Mathias Gruß 

Adressen zum Thema Hornissen, Hummeln und Bienen


Schleswig-Holstein:

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek
E-Mail: poststelle@llur.landsh.de
Telefon: 04347 704-0
Homepage

Hamburg:

In Hamburg kümmern sich Insektenfachberater um Hornissen, Hummeln und Bienen. Telefonnummern usw. finden Sie hier.

Niedersachsen:

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3305
Homepage

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