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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gruß Hygiene GmbH

Allgemeines

Es gelten ausschließlich die Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der Gruß Hygiene GmbH, nachfolgend GH genannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen der Zustimmung von GH.

Die beauftragten Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen erfolgen nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Auftragserteilung

Die Auftragserteilung kann schriftlich (auch per Telefax) oder mündlich erfolgen. Bei nur mündlicher Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Mißverständnisse zu Lasten des Auftraggebers. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, ergibt sich der Auftragsumfang und –inhalt aus dieser.

Bekämpfungsmaßnahmen

Der jeweilige Auftrag wird im Zweifel für eine einmalige Grundbehandlung zur Beseitigung bestimmter Schädlinge erteilt.

Wird während der Behandlung ein weiterer andersartiger Schädlingsbefall festgestellt, so muß zur Beseitigung dieser Schädlinge ein neuer Auftrag erteilt werden.

Die während einer Bekämpfungsmaßnahme eingesetzten Materialien bleiben Eigentum von GH und werden bei Zerstörung oder Abhandenkommen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Auch nach ordnungsgemäß und fachgerecht durchgeführter Behandlung, die erfolgreich zum Abschluss gebracht wurde, besteht keine Gewähr für die Freiheit von erneutem Schädlingsbefall. Zur erneuten Beseitigung ist ein neuer Auftrag zu erteilen.

Der Auftraggeber kann auch regelmäßige Servicemaßnahmen für das betroffene Objekt in Auftrag geben. In diesem Fall führt GH vorab Grundbehandlungen durch, worauf Servicemaßnahmen in bestimmten zeitlichen Abständen folgen. Nur im Rahmen eines solchen Servicevertragsverhältnisses wird GH auch zwischen den einzelnen Behandlungsterminen bei Bedarf kostenlose Nachbehandlungen durchführen.

Da die Wirkungsdauer der einzelnen Behandlungsmaßnahmen bis zum Erfolg mehrere Tage oder Wochen in Anspruch nehmen kann, kann es zu Beeinträchtigungen des Geschäftsablaufes bzw. im Haushalt kommen. In einigen – wenn auch sehr seltenen Fällen kann es zu Nebenwirkungen und Gesundheitsrisiken für Menschen und Tiere kommen. Diese Folgen der jeweiligen Behandlung sind unvermeidbar und vom Auftraggeber in Kauf zu nehmen; eine Haftung auf Seiten GH ist ausgeschlossen.

Reinigung

Die nach der Behandlung notwendige Reinigung des Objektes oder des Ortes der Bekämpfungsmaßnhame ist vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten durchzuführen.

Begleiterscheinungen und Haftung

In Einzelfällen sind Räumlichkeiten für die Dauer einer Behandlung nicht nutzbar. Für hierdurch dem Auftraggeber entstehende Schäden haftet GH nicht.

Durch die Behandlung kann es zu Geruchsbelästigungen kommen. Auch dies nimmt der Auftraggeber in Kauf. Eine Schadensersatzpflicht auf Seiten GH ist diesbezüglich ebenfalls ausgeschlossen.

Unter bestimmten Umständen ist GH verpflichtet, den Ordnungsbehörden einen Schädlingsbefall anzuzeigen. Soweit dies ordnungsbehördliche Maßnahmen nach sich zieht, steht GH für dadurch entstehende Schäden nicht ein.

Preise

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beziehen sich die Preise ausschließlich auf die eigentliche Schädlingsbekämpfung. Eventuelle Vorbereitungsmaßnahmen werden gesondert berechnet.

Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung sofort fällig und zahlbar. Erteilte Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

Es bleibt GH vorbehalten, Auftragsabwicklung auch gegen Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Auftraggeber.

Bei Zahlungsverzug ist GH berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Sowohl dem Auftraggeber als auch GH bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Gewährleistung

Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach einer Behandlung bzw. nach Abschluß der danach einzuhaltenden Wartezeit in schriftlicher Form erfolgen. Soweit ein Fall der Gewährleistung gegeben ist, bessert GH nach oder wiederholt die Behandlung.

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadenersatzansprüche, bestehen nicht, es sei denn, GH hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort des zu behandelnden Objektes. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird Ahrensburg als Gerichtsstand vereinbart.

Stand: 01. Februar 2019